1. Beauftragung eines weiteren Frachtführers
    Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung heranziehen.
  2. Zusatzleistungen
    Der Möbelspediteur führt unter Wahrung des Interesses des Absenders seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen
    Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts aus. Zusätzlich zu vergüten sind
    besondere, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der
    Leistungsumfang durch den Absender nach Vertragsabschluss erweitert wird.
  3. Sammeltransport
    Der Umzug darf auch im Sammeltransport durchgeführt werden.
  4. Trinkgelder
    Trinkgelder sind mit der Rechnung des Möbelspediteurs nicht verrechenbar.
  5. Erstattung der Umzugskosten
    Soweit der Absender gegenüber einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung
    hat, weist er diese Stelle an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen oder
    Teilzahlungen auf entsprechende Anforderung direkt an den Möbelspediteur auszuzahlen.
  6. Transportsicherungen
    Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten wie z.B.
    Waschmaschinen, Plattenspielern, Fernseh-, Radio und Hifigeräten, EDV-Anlagen fachgerecht für den Transport sichern zu
    lassen. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet.
  7. Elektro- und Installationsarbeiten
    Die Leute des Möbelspediteurs sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und
    sonstigen Installationsarbeiten berechtigt.
  8. Handwerkervermittlung
    Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Handwerker haftet der Möbelspediteur nur für sorgfältige Auswahl.
  9. Aufrechnung
    Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die rechtskräftig
    festgestellt oder unbestritten sind.
  10. Abtretung
    Der Möbelspediteur ist auf Verlangen des Ersatzberechtigten verpflichtet, die ihm aus dem von ihm abzuschließenden
    Versicherungsvertrag zustehenden Rechte an den Ersatzberechtigten abzutreten.
  11. Missverständnisse
    Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigungen, Weisungen und Mitteilungen des
    Absenders und solche an andere zu ihrer Annahme nicht bevollmächtigte Leute des Möbelspediteurs hat der letztere nicht
    zu verantworten.
  12. Nachprüfung durch den Absender
    Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet, nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung
    irrtümlich mitgenommen oder stehengelassen wird.
  13. Fälligkeit des vereinbarten Entgelts
    Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten vor Beendigung der Entladung, bei Auslandstransporten vor Beginn der
    Verladung fällig und in bar oder in Form gleichwertiger Zahlungsmittel zu bezahlen. Barauslagen in ausländischer Währung
    sind nach dem abgerechneten Wechselkurs zu entrichten. Kommt der Absender seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach,
    ist der Möbelspediteur berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Absenders
    einzulagern. § 419 findet entsprechende Anwendung.
  14. Kündigung bzw. Rücktritt vom Vertrag
    Bei Kündigung oder Rücktritt vom Vertrag gelten die einschlägigen Bestimmungen der §§ 415 HGB, 346 ff BGB.
  15. Lagervertrag
    Im Falle der Lagerung gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports (ALB). Diese werden auf
    Verlangen des Absenders zur Verfügung gestellt.
  16. Gerichtsstand
    Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen,
    die mit dem Transportauftrag zusammenhängen, ist das Gericht, in dessen Bezirk sich die vom Absender beauftragte
    Niederlassung des Möbelspediteurs befindet, ausschließlich zuständig. Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als
    Vollkaufleuten gilt die ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall, dass der Absender nach Vertragsabschluss seinen
    Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder persönlicher Aufenthaltsort
    zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
  17. Rechtswahl
    Es gilt deutsches Recht.